Barrierefreie Präsentationen im Livestream: Slides als Text statt als Pixel
Warum eine Präsentation nur dann zugänglich ist, wenn sie neben dem Video läuft — und nicht darin
Eine Präsentation kann auf zwei Arten beim Publikum ankommen: im Video oder neben dem Video. Auf dem Bildschirm sieht das fast gleich aus. Für alle, die nicht gut sehen, ist es der ganze Unterschied.
Steckt die Slide im Video, ist sie ein Bild. Ihr Text lässt sich nicht markieren, nicht sauber vergrößern, nicht vorlesen. Ein Screenreader findet dort nichts.
Steht die Slide daneben, ist sie echter Text. Sie hat ihren eigenen Platz, ihre eigene Größe und ihre eigene Vollbildansicht. Ein Screenreader liest sie vor.
Kurzübersicht (Stand: September 2026):
- Der Unterschied: Ins Video eingebrannte Slides sind für Screenreader, Vergrößerung, Suche und Übersetzung unerreichbar. Extrahierte Slides sind echter Text neben dem Video.
- Was SlideSync beim Upload tut: Jede Seite wird mit 300 dpi gerendert und in sechs Größenstufen bis 1920 px Breite ausgeliefert. Der Text wird aus der Datei gelesen — ohne Texterkennung — und als strukturierter Alternativtext dort im HTML platziert, wo auch das Slidebild steht.
- Voraussetzung: Laden Sie ein barrierefreies PDF hoch, kein PPTX. Überschriften, Listen und Absätze werden aus dem Tag-Baum des PDF übernommen — eine PowerPoint-Datei liefert diese Struktur nicht mit.
- Die Rechtslage seit dem 28. Juni 2025: Für Events mit Verbraucherbezug gilt das BFSG, für interne Veranstaltungen § 164 SGB IX, für öffentliche Stellen BGG und BITV 2.0. Alle drei verweisen auf denselben technischen Maßstab: WCAG 2.1 AA über EN 301 549.
- Die Grenze: Tabellen, Bilder und Diagramme aus einer Präsentation werden derzeit nicht als barrierefreier Text übertragen. Was nur als Grafik existiert, braucht eine Beschreibung in der Datei — auf jeder Plattform.
Diese Seite zeigt, wie diese Trennung entsteht, welche Regeln in Deutschland gelten und wo die Grenzen liegen.
Zwei Wege, eine Präsentation in einen Webcast zu bringen
Eine barrierefreie Präsentation im Livestream ist eine Präsentation, deren Inhalt unabhängig vom Videobild wahrnehmbar bleibt. Das ist der ganze Unterschied, und er entscheidet sich an einer einzigen Frage: Liegt der Text der Slide als Text vor — oder nur als Bild?
Eingebrannt ins Videosignal. Die Präsentation läuft auf dem Bildschirm der vortragenden Person, die Regie mischt sie ins Bild und codiert sie gemeinsam mit dem Video. Der Text der Slide ist danach Bildinformation. Er lässt sich nicht markieren, nicht durchsuchen, nicht übersetzen und nicht vorlesen. Wer sie vergrößert, vergrößert komprimiertes Video. Die Schrift wird größer und zugleich weicher.
Extrahiert und als eigene Ebene ausgeliefert. Die Präsentation wird vor dem Event hochgeladen. Die Plattform öffnet die Datei und zerlegt sie: jede Slide in ein eigenes Bild, der Text in echten Text, die Gliederung in Web-Markup. Zuschauende sehen Video und Slide nebeneinander, jedes in seinem eigenen Bereich und in seiner eigenen Größe.
Was beim Upload passiert
Wir beschreiben den Weg in SlideSync, weil wir für sein Verhalten einstehen. Beim Upload geschehen vier Dinge:
- Jede Slide wird zum Bild. Die Datei wird mit 300 dpi gerastert und in einer 3840 px breiten Fassung abgelegt. Ausgeliefert wird sie in sechs Größenstufen bis 1920 px Breite. Die Anzeige wählt die Stufe, die zum Bildschirm passt.
- Der Text kommt aus der Datei, nicht aus dem Bild. Es findet keine Texterkennung statt. Die Zeichen sind die des Originaldokuments, inklusive Umlauten, Sonderzeichen und Zahlen. Ein Screenreader liest also nicht, was ein Erkennungsverfahren geraten hat, sondern was im Dokument steht.
- Die Gliederung bleibt erhalten, soweit die Quelldatei sie mitbringt: Überschriften bleiben Überschriften, Listen bleiben Listen, Absätze bleiben Absätze. Der strukturierte Text steht im HTML genau dort, wo auch das Slidebild erscheint. So bleibt die Orientierung erhalten. Jede Slide erhält außerdem automatisch einen Titel aus ihrer ersten Textzeile.
- Jeder Slide-Wechsel wird mit Zeitstempel protokolliert. Live kündigt der Screenreader ihn an. In der Aufzeichnung gehört so zu jedem Moment des Vortrags die Slide, die live zu sehen war. Der Ablauf lässt sich nachträglich korrigieren.
Für die Aufzeichnung gilt dasselbe wie für die Live-Übertragung: On Demand gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen. Der Text bleibt Text, auch Monate später.
Was das für Zuschauende ändert
| Slides im Videobild | Slides als eigene Ebene | |
|---|---|---|
| Screenreader | liest nichts — der Text ist ein Bild, es gibt keinen Zugang | liest den strukturierten Text der Slide in der Reihenfolge des Dokuments; Slide-Wechsel werden angesagt |
| Vergrößerung | vergrößert komprimiertes Video, die Schrift wird weich, bevor sie groß genug ist | eigenes Standbild, mit 300 dpi gerendert und bis 1920 px Breite ausgeliefert — skaliert unabhängig vom Videofenster |
| Kleine Displays | die Slide steckt im Videobild fest und ist so groß wie dieses | eigener Bereich, eigene Größe, eigene Vollbildansicht |
| Schwache Verbindung | die Lesbarkeit hängt an der Videobitrate; feine Schrift opfert der Encoder zuerst | Bild und Text kommen unabhängig von der Streamqualität an |
| Kopieren, Suchen, Übersetzen | nicht möglich — es gibt keinen Text zum Markieren | echter Text aus der Datei: markierbar, durchsuchbar, maschinell übersetzbar |
| Bedienung ohne Maus | ein Videoplayer, mehr nicht | die Slide-Navigation ist vollständig mit der Tastatur bedienbar |
| Nach dem Event | der Inhalt ist nur durch erneutes Ansehen zugänglich | On Demand identisch barrierefrei; jeder Slide-Wechsel liegt mit Zeitstempel vor |
| Grafiken, Tabellen, Diagramme | nur über eine Audiodeskription zugänglich | derzeit ebenfalls nicht als Text — die Alternative gehört in die Datei |
Welche Regeln greifen — und für welches Event?
Welche Pflicht Sie trifft, hängt davon ab, wer im Publikum sitzt und wer einlädt. Um eine Randgruppe geht es dabei nicht: Ende 2025 lebten in Deutschland gut 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, das sind 9,4 % der Bevölkerung (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2025). Die folgende Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Sie sortiert die drei Fälle, die in der Praxis vorkommen.
Externe Events für Verbraucher, Investoren, Presse und Öffentlichkeit fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet § 3 BFSG Unternehmen, digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten. Digitale Veranstaltungen samt Teilnehmerregistrierung sind eingeschlossen. Dazu kommen eine Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Feedback-Mechanismus.
Interne Events folgen einer anderen Regel — Town Hall Meetings, Betriebsversammlungen, Schulungen. Hier greift zuerst § 164 SGB IX. Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten müssen angemessene Vorkehrungen treffen, damit schwerbehinderte Mitarbeitende gleichberechtigt teilnehmen können. Ausdrücklich genannt sind Echtzeit-Untertitel und screenreader-taugliche Präsentationen. Ergänzend verbietet das AGG jede Benachteiligung wegen einer Behinderung und sieht in § 15 Schadensersatz vor.
Events öffentlicher Stellen in Bund, Ländern und Kommunen unterliegen dem Behindertengleichstellungsgesetz und der BITV 2.0. Nach § 12a BGG müssen Event-Websites, Streaming-Portale und zugehörige Apps die EN 301 549 erfüllen. § 12b verlangt zusätzlich eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Mechanismus. Rückmeldungen sind binnen eines Monats zu beantworten.
Alle drei Wege enden beim selben technischen Maßstab. Die europäische Norm EN 301 549 verweist für den Web-Teil auf die Web Content Accessibility Guidelines in Version 2.1, Stufe AA. Die nächste Revision der Norm soll die Kriterien der WCAG 2.2 übernehmen.
Woran scheitern eingebrannte Slides?
Sie müssen die Richtlinien nicht auswendig kennen, um die Logik zu sehen. Vier Kriterien hängen genau an dieser Frage:
- Nicht-Text-Inhalte brauchen eine Textalternative (WCAG 1.1.1). Ein Slide-Ausschnitt in einem laufenden Videobild kann keine haben — es gibt kein Element, an das sie sich hängen ließe.
- Text soll echter Text sein, kein Bild von Text (WCAG 1.4.5, Stufe AA). Ein Videobild ist genau das, im stärksten denkbaren Sinn.
- Text muss 200 % Vergrößerung überstehen und umbrechen (WCAG 1.4.4 und 1.4.10). Eingebrannte Schrift übersteht das nicht, sie wird nur unschärfer.
- Visuelle Information, die nicht im gesprochenen Wort vorkommt, braucht eine Audiodeskription (WCAG 1.2.3, für Aufzeichnungen 1.2.5 auf Stufe AA). Das ist die teure Folge: Wenn eine Zahl nur als Bild existiert, bleibt nur, sie vorzulesen — für jede Aufzeichnung und in jeder Sprache.
Hier entstehen die Kosten. Für Fließtext, Überschriften und Listen verschwindet dieser Aufwand, sobald die Slides als Text vorliegen: Was ohnehin lesbar ist, muss niemand beschreiben. Für Diagramme und Tabellen verschwindet er nicht — dazu unten mehr.
Wo die Grenzen liegen
Kein Werkzeug macht eine Veranstaltung konform. Konformität hängt an Ihrem gesamten Ablauf: an der Registrierung, den Untertiteln, der Einladung. Dazu kommt die Erklärung zur Barrierefreiheit, die BFSG und BITV 2.0 auf Deutsch und mit Feedback-Kanal verlangen. Eine Plattform kann den barrierefreien Weg zum Normalfall machen statt zur teuren Nachrüstung. Mehr nicht.
Das Auslesen ist nur so gut wie die Quelldatei. Gelesen wird, was im Dokument steht. Eine Präsentation aus echten Textfeldern mit sauberen Überschriften kommt strukturiert heraus. Eine Slide, die nur ein Screenshot ist, hat keine Textebene. Sie liefert leeren Text und einen leeren Titel. Weil bewusst keine Texterkennung stattfindet, gibt es dafür keine Notlösung. Solche Slides brauchen eine Beschreibung, auf jeder Plattform.
Zwei Grenzen nennen wir ausdrücklich. Tabellen, Bilder und Diagramme aus einer Präsentation werden derzeit nicht als barrierefreier Text übertragen. Wer seine Kernaussage in ein Balkendiagramm legt, muss sie zusätzlich ausformulieren: als Alternativtext in der Datei, als begleitende Tabelle oder im Vortrag. Und es ist kein 4K. Gerendert wird mit 300 dpi, ausgeliefert wird bis 1920 px Breite. Das ist deutlich mehr als ein Slide-Ausschnitt in komprimiertem Video, aber eben kein 4K-Standbild.
Wie bereiten Sie Ihre Präsentation vor?
Barrierefreie Webcasts beginnen in der Präsentation, nicht in der Regie. Drei Schritte — der dritte wird am häufigsten übersehen:
- Prüfen. PowerPoint bringt unter Überprüfen → Barrierefreiheit überprüfen einen eigenen Prüfer mit. Er findet die Grundfälle: fehlende Alternativtexte, unlesbare Kontraste, Inhalte ohne Gliederung.
- Strukturieren. Echte Titelplatzhalter statt frei gesetzter Textkästen, echte Listen statt manueller Aufzählungszeichen, Alternativtexte an Bildern und Diagrammen. Diese Auszeichnung ist das, was später ausgelesen wird.
- Als barrierefreies PDF exportieren — und dieses PDF hochladen. Das ist keine Empfehlung, sondern Voraussetzung: Überschriften, Listen und Absätze werden aus dem Tag-Baum des PDF gelesen. Wird stattdessen die PowerPoint-Datei hochgeladen, entsteht zwar Text, aber keine Gliederung.
Praktisch heißt das: Die Präsentation muss vor dem Event fertig sein, nicht erst in der Regie. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung samt Bildern steht in der SlideSync-Wissensdatenbank.
Geprüft, nicht behauptet: der BITV-Audit mit der blista
Barrierefreiheit lässt sich behaupten oder prüfen lassen. Wir haben prüfen lassen. Die blista ist das bundesweite Kompetenzzentrum für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung, die Deutsche Blindenstudienanstalt in Marburg. Sie hat für SlideSync ein umfassendes BITV-Audit nach den Kriterien von WCAG 2.2 und EN 301 549 durchgeführt — vorerst ohne formelle Zertifizierung. Auf Basis dieses Prüfberichts beseitigen wir die zuletzt identifizierten Barrieren.
Der BITV-Test ist das deutsche Prüfverfahren dazu: rund 60 bis 100 definierte Prüfschritte. Sie stammen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, die die EN 301 549 für Deutschland umsetzt. Ein externes Audit sagt nichts darüber aus, ob Ihre Veranstaltung barrierefrei ist. Es sagt etwas darüber aus, wie belastbar die Grundlage ist, auf der Sie planen.
Häufige Fragen
Werden die Slides als eigener Inhalt ausgeliefert oder stecken sie im Videobild?
Das ist die erste Frage, die Sie jedem Webcast-Anbieter stellen sollten, denn alle weiteren hängen daran. Stecken die Slides im Videobild, sind sie für Screenreader, Vergrößerung, Suche und Übersetzung gleichermaßen unerreichbar. In SlideSync werden sie vor dem Event hochgeladen und als eigene Ebene neben dem Video ausgespielt.
Kann ein Screenreader den Text einer Slide vorlesen?
Ja. Der Text wird aus der hochgeladenen Datei gelesen und als strukturierter Alternativtext dort im HTML platziert, wo auch das Slidebild erscheint. Slide-Wechsel werden zusätzlich angesagt. Voraussetzung ist eine Quelldatei mit echter Textebene — eine Slide, die nur ein Screenshot ist, liefert keinen Text.
Kann ich eine einzelne Slide vergrößern, ohne dass sie unscharf wird?
Die Slide ist ein eigenes Standbild, gerendert mit 300 dpi und ausgeliefert in sechs Stufen bis 1920 px Breite. Sie skaliert unabhängig vom Videofenster und lässt sich in einem eigenen Bereich groß darstellen. Ein 4K-Standbild ist es nicht — für die Lesbarkeit feiner Schrift ist der Unterschied zu einem komprimierten Videobild dennoch erheblich.
Ist der Slide-Text nach dem Event noch durchsuchbar?
Ja. Der extrahierte Text bleibt echter Text und ist damit markierbar, durchsuchbar und maschinell übersetzbar. On Demand gelten dieselben Bedingungen wie live; zusätzlich liegt jeder Slide-Wechsel mit Zeitstempel vor, sodass die Aufzeichnung den zum Redebeitrag passenden Stand zeigt.
Wer zahlt die Audiodeskription, wenn die Slides nur im Video existieren?
Die Veranstaltenden. Existiert eine Information nur als Bild, bleibt als konformer Weg nur, sie zu beschreiben. Nach WCAG 1.2.3 live, nach 1.2.5 auch für die Aufzeichnung, je Sprache. Liegen die Slides als Text vor, entfällt dieser Aufwand für Fließtext, Überschriften und Listen. Für Diagramme und Tabellen bleibt er bestehen, weil deren Inhalt derzeit nicht als Text übertragen wird.
Barrierefreiheit im Livestream endet nicht bei den Slides: Live-Untertitel, Live-Übersetzung und Gebärdensprachdolmetscher gehören zum selben Thema. Einen Überblick über alle Bausteine gibt unsere Seite zu barrierefreien Livestreams. Haben Sie ein konkretes Event vor sich — eine virtuelle Hauptversammlung, ein Town Hall, eine Pressekonferenz? Wir schauen uns Ihre Präsentation gern vorab an.
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Lassen Sie uns über Ihr Event sprechen!